Back to

Publications

img

Ge­plante Än­derun­gen bei der Be­w­er­tung von Grund­stück­en für Erb­schaften und Schenkun­gen ab 31.12.2022

Offenbach am Main 2022 November, 25

Sehr geehrte Damen und Her­ren, sehr geehrte Man­dant*in­nen,

wir möcht­en Sie hi­er­mit da­rauf hin­weisen, dass im Rah­men des Jahress­teuerge­set­zes 2022, welch­es bere­its als Regierungsen­twurf vor­liegt, Än­derun­gen bei der Be­w­er­tung von Grund­stück­en für Erb­schaften und Schenkun­gen nach dem 31.12.2022 vorge­se­hen sind, welche ins­beson­dere bei der Be­w­er­tung von Im­mo­bilien im Er­trags- und Sach­w­ertver­fahren teil­weise er­he­bliche Än­derun­gen mit sich brin­gen.

Fol­gende Än­derun­gen sind ge­plant:

Er­tragswertver­fahren

Die Be­w­er­tung im Er­tragswertver­fahren er­fol­gt bei Mi­et­wohn- und Geschäfts­grund­stück­en, sowie bei gemis­cht genutzten Grund­stück­en, bei de­nen sich keine ort­sübliche Mi­ete er­mit­teln lässt.

Bish­er er­fol­gte die Be­w­er­tung durch Er­mit­tlung des Gebäud­ere­in­er­trags, also der Jahresmi­ete abzüglich pauschaler Be­wirtschaf­tungskosten. Dabei soll­ten die Be­wirtschaf­tungskosten auf Ba­sis von Er­fahrungssätzen des zuständi­gen Gutachter­auss­chuss­es er­mit­telt wer­den. In der Prax­is er­fol­gte bish­er hinge­gen der Ansatz geset­zlich vorgegeben­er, pauschal­isiert­er Be­wirtschaf­tungskosten (ab­hängig von Grund­stück­sart und Rest­nutzungs­dauer).

Kün­ftig sollen die Be­wirtschaf­tungskosten deut­lich de­tail­liert­er er­mit­telt wer­den. So ist im Geset­ze­sen­twurf vorge­se­hen, dass diese in Wohn- und gewerbliche Nutzung un­ter­schieden wer­den sollen. In ein­er (neuen) An­lage zum Be­w­er­tungs­ge­setz wer­den so­dann pauschale Werte und Prozen­twerte, je nach Ro­her­trag, Ein­heit und Fläche aufge­führt.

Neben einem höheren Aufwand bei der Berech­nung ist auch damit zu rech­nen, dass sich durch niedrigere Abzugs­be­träge höhere Grundbe­sitzw­erte berech­nen wer­den.

Fern­er wer­den für die Er­mit­tlung des Er­tragswertes Liegen­schaft­szinssätze notwendig. Auch hier wird im er­sten Schritt auf die vom Gutachter­auss­chuss er­mit­tel­ten Werte zurück­ge­grif­f­en. Liegen diese je­doch nicht vor, wer­den geset­zlich vorgeschriebene Pauschalen zur Berech­nung herange­zo­gen. Diese Sätze sollen kün­ftig um 0,5 – 1,5 Prozent­punk­te (ab­hängig von der Grund­stück­sart) ver­ringert wer­den, was eben­falls regelmäßig in höheren Grundbe­sitzw­erten re­sul­tieren dürfte.

Sach­w­ertver­fahren

Die bish­erige Berech­nung des Sach­w­erts für Ein- und Zweifam­i­lien­häuser, sowie Woh­nungs- und Teileigen­tum falls kein geeigneter Ver­gle­ich­swert vor­liegt soll kün­ftig ergänzt wer­den.

Im Speziellen ist vorge­se­hen, dass die er­mit­tel­ten durch­schnit­tlichen Gebäude­herstel­lungskosten mit einem Re­gion­al- und einem Al­ter­swert­min­derungs­fak­tor mul­ti­pliziert wer­den sollen.

Un­ter­schiede im re­gionalen Baukosten­niveau sollen durch Ansatz des Re­gion­al­fak­tors (eben­falls durch Gutachter­auss­chüsse er­mit­telt) berück­sichtigt wer­den, während der Al­ter­swert­min­derungs­fak­tor die bish­erige Berück­sich­ti­gung der Al­ter­swert­min­derung wert­neu­tral er­set­zt.

Neben den zu­vor genan­nten Än­derun­gen sollen auch die ver­wen­de­ten Sach­w­ert­fak­toren ange­hoben wer­den, was eben­falls zu teils deut­lich höheren Grundbe­sitzw­erten führen würde.

Erb­bau­recht

Auch im Erb­bau­recht ist kün­ftig durch eine Än­derung der Berech­nungss­chema­ta, sowie neuen Fak­toren mit höheren Grundbe­sitzw­erten zu rech­nen.

Dies be­deutet, dass sollte der Geset­ze­sen­twurf tat­säch­lich zum 1. Jan­u­ar 2023 umge­set­zt wer­den, ggf. ab Jan­u­ar 2023 deut­lich höhere Be­w­er­tun­gen bei der schenkweisen Über­tra­gung oder der Vererbung von Grundbe­sitz dro­hen kön­nen.

Für eine genauere Be­ratung ste­hen wir Ih­nen gerne zur Ver­fü­gung!

Subscribe to our Newsletter:
Office Offenbach am Main
Hafeninsel 11
63067 Offenbach am Main
Phone: +49 (0) 69 800 735 100
Fax: +49 (0) 69 800 735 199
Office Frankfurt am Main
Neue Mainzer Straße 6 - 10
60311 Frankfurt am Main
Phone: +49 (0) 69 800 735 100
Fax: +49 (0) 69 800 735 199
Parking facilities can be found near our office building in a publicly accessible parking garages
© 2024 HaackSchubert Partnerschaftsgesellschaft mbB

Lawyers, Tax Consultants and Auditors.

All rights reserved.

HaackSchubert Partnerschaftsgesellschaft mbB

Lawyers, Tax Consultants and Auditors.

Office Offenbach am Main
Hafeninsel 11
63067 Offenbach am Main
Phone: +49 (0) 69 800 735 100
Fax: +49 (0) 69 800 735 199
Office Frankfurt am Main
Neue Mainzer Straße 6 - 10
60311 Frankfurt am Main
Phone: +49 (0) 69 800 735 100
Fax: +49 (0) 69 800 735 199
Parking facilities can be found near our office building in a publicly accessible parking garages