Geplante Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken für Erbschaften und Schenkungen ab 31.12.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mandant*innen, wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022, welches bereits als Regierungsentwurf vorliegt, Änderungen bei der Bewertung von Grundstücken für Erbschaften und Schenkungen nach dem 31.12.2022 vorgesehen sind, welche insbesondere bei der Bewertung von Immobilien im Ertrags- und Sachwertverfahren teilweise erhebliche Änderungen mit sich bringen.